IP-Adressen werden ab jetzt gespeichert - auch ohne Verdachtsmoment
Der westdeutsch-ukrainische Vor-Merz weiter: „IP-Adressen werden künftig drei Monate gespeichert und bei begründetem Verdacht zur Strafverfolgung genutzt.“ „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.“
Unsere-Hasskriminalität - gegen die aggressive kriegsvorbereitende Klientelpolitik der Westdeutsch-Ukrainischen Regierung wird ab jetzt geheimdienstlich verfolgt.